Die Schweiz ist Mitglied im sogenannten Schengenraum. Sollten Sie Bürger eines anderen Mitgliedsstaates sein und in Basel einen Deutschkurs besuchen wollen, benötigen Sie kein Visum. Möchten Sie aber länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben, brauchen Sie dennoch eine Aufenthaltsbewilligung.
Besitzen Sie einen Reisepass aus einem Nicht-Mitgliedsstaat, müssen Sie ein Schengenvisum beantragen.
Wer benötigt ein Visum für die Schweiz?
Sollten Sie aus einem der folgenden Länder oder Gemeinschaften kommen, benötigen Sie kein Visum. Bei einem Aufenthalt, der die Frist von 90 Tagen übersteigt, benötigen Sie aber trotzdem eine Aufenthaltsbewilligung.
Mitgliedsstaaten der EU
Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA)
Staaten des Schengenraums
Israel
USA
Kanada
Neuseeland
Australien
Singapur
Welches Visum benötigt man für einen kurzen Aufenthalt?
Besitzen Sie keinen Reisepass aus einem der oben genannten Länder oder Gemeinschaften, benötigen Sie ein Visum der Kategorie C. Dieses berechtigt Sie innerhalb von 180 Tagen in die Schweiz einzureisen und dort für maximal 90 Tage zu bleiben. Mit diesem Visum können Sie touristischen Aktivitäten nachgehen, wobei auch der Besuch von Sprachkursen mit eingeschlossen ist. Sollten Sie während dieses Zeitraums einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen Sie zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung.
Welches Visum benötigt man, um länger in der Schweiz zu bleiben?
Wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben möchten, müssen Sie ein Visum der Kategorie D beantragen. Um dieses zu erhalten, brauchen Sie die Bewilligung durch das kantonale Migrationsamt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Antrag auf ein Schengenvisum
- einen nach der Ausreise aus dem Schengenraum noch drei Monate gültigen Reisepass
- zwei leere Seiten in diesem Reisepass
- den Nachweis einer Krankenversicherung während der gesamten Aufenthaltsdauer im Schengenraum (z.B. die Kopie der Versicherungspolice). Die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Franken sein.
- den Nachweis über ein Vermögen von 30.000 Franken oder Euro um sicherzustellen, dass Sie selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Sollten Sie nicht selbst über diese Summe verfügen, benötigen Sie die Verpflichtungserklärung einer dritten Person.
- weitere Nachweise zur Finanzierung des Aufenthalts (zum Beispiel Sponsoring), falls vorhanden
- die Immatrikulationsbescheinigung einer Schule (auch Sprachschule) oder Universität im Original und in Kopie
Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf ein Visum der Kategorie C werden meist nur wenige Werktage benötigt. Die Bearbeitungszeit eines Visums der Kategorie D kann jedoch mehrere Monate betragen. Der Antrag muss zudem mindestens drei Monate vor der geplanten Einreise gestellt werden. Dies sollten Sie in Ihrer Zeitplanung berücksichtigen. Das vollständige Vorhandensein der geforderten Unterlagen erleichtert den gesamten Prozess erheblich.