Studentenvisum für Deutschunterricht in Basel
Ein Grossteil unserer Teilnehmer, die Deutschunterricht bei uns in Basel buchen, benötigen ein Studentenvisum. Die Schweiz ist nicht direkt Teil der europäischen Union, sondern gehört zum Schengenraum. Liegt Ihr ursprünglicher Wohnort in einem Schengen-Mitgliedsland, so sind Sie von der Visumspflicht befreit. Leben Sie jedoch ausserhalb der EU bzw. des Schengen-Areals gilt die Visumspflicht. Planen Sie einen Aufenthalt, der länger als 90 Tage dauert, besteht die Notwendigkeit einer Aufenthaltsbewilligung.
Visa-Situation für Deutschlerner mit einem Aufenthalt bis zu drei Monaten
Um Ihnen die komplizierten Details zu ersparen, haben wir Ihnen hier eine Liste mit den Ländern erstellt, für die als Herkunftsort kein Visum beantragt werden muss, wenn Sie weniger als 90 Tage in der Schweiz bleiben. Dazu gehören:
- Singapur
- Kanada
- Australien
- Neuseeland
- Israel
- USA
- Staaten im Schengen Raum
- Mitgliedstaaten der europäischen Union
- sowie Mitgliedstaaten der europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
Visaregeln ausserhalb der oben genannten Ausnahmen
Ist Ihr Herkunftsland nicht in dieser Liste genannt, müssen Sie ein Visum der Kategorie C beantragen. Dieser Visumstyp eignet sich für Deutschlerner genauso wie für Touristen. Allerdings haben Sie nicht die Erlaubnis neben Ihrem Deutschkurs einen Teilzeitjob anzunehmen.
Länger als 90 Tage Deutsch lernen
Planen Sie einen längeren Sprachaufenthalt in Basel, weil Sie beispielsweise mehrere Stufen des europäischen Referenzrahmens für Sprachen durchlaufen möchten, sind Sie verpflichtet, sich um ein Visum des Typs D zu kümmern. Dazu brauchen Sie allerdings die Bewilligung durch das kantonale Migrationsamt. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie entsprechende Dokumente vorlegen:
- ein ausgefüllter Antrag für das Schengenvisum
- einen Reisepass, der auch noch 3 Monate nach Verlassen der Schweiz noch gültig ist. In diesem Pass müssen noch zwei Dokumentseiten unbeschrieben sein.
- eine Krankenversicherung für Ihren kompletten Aufenthalt in der Schweiz. Der Beleg erfolgt durch eine Kopie der Versicherungspolice mit einer Deckungssumme über mindestens 30.000 Franken.
- Sie müssen über einen Sparkonto bzw. ein Girokonto verfügen, welches eine Geldsumme von 30.000 Franken dokumentiert. Dieser Betrag kann von Ihnen selbst oder von einer anderen Person, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hat, aufgebracht werden. Das gleiche Prinzip gilt für alle Arten von Stipendien.
- Zusätzlich benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung bzw. eine Immatrikulation des jeweiligen Sprachinstitut oder Universität. Diese sollten als Original und in Form einer Kopie den Dokumenten beigelegt werden.
Tipps zur Beantragung eines Visums für einen Sprachaufenthalt in Basel
Selbst, wenn Sie alle notwendigen Dokumente eingereicht haben, dauert die Bearbeitungszeit bis zur Ausstellung eines gültigen Visums häufig mehrere Monate. Sie sollten den Antrag also rechtzeitig stellen. Achten Sie auch darauf, dass Sie das Antragsformular in allen Punkten hinreichend ausfüllen, um etwaige Verzögerungen wegen Nachfragen zu verhindern.